Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft.*
Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot drohen? Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch.
Haben Sie eine Verwarnung erhalten oder liegt das Verwarnungsgeld unter 60 Euro, melden Sie sich bitte nicht an. Bitte beachten Sie unsere
Hinweise zur Verwarnung.
Kostenfreie Analyse Ihres Bußgeldbescheids durch erfahrene Anwälte.
Effiziente Fallbearbeitung mit verschlüsselter Datenübermittlung.
Kompetente anwaltliche Unterstützung in ganz Deutschland.
Bequeme Online-Prüfung und transparente Mandatsabwicklung.
Nutzen Sie unser schnelles & unkompliziertes Online-Formular, um die wichtigsten Vorabinformationen an uns zu übermitteln.
Bereits im Anfrageformular können Sie uns mit der Mandatserteilung beauftragen. Erst mit vorliegender Mandatserteilung sind wir berechtigt, in Ihrer Angelegenheit tätig zu werden.
Nach Übernahme des Mandats veranlassen wir umgehend alle notwendigen Maßnahmen, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Ja, die erste Einschätzung Ihres Falls ist vollkommen kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten im Hinblick auf einen möglichen Einspruch.
Sollten Sie sich anschließend für eine Beauftragung entscheiden, übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.
In der Regel erhalten Sie Ihre erste Einschätzung innerhalb weniger Stunden – spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen. Wir wissen, dass bei Bußgeldverfahren oft Fristen laufen. Deshalb versuchen wir jede Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Nein. Verwarnungen sowie Bußgeldverfahren, die erst durch eine nicht angenommene Verwarnung entstehen, werden von Bussgeldchecker.de nicht geprüft oder finanziert.
Eine Verwarnung mit Verwarngeld stellt kein Bußgeldverfahren dar. Wird die Verwarnung nicht akzeptiert oder legen Sie dagegen Einspruch ein, eröffnet die Behörde ohne weitere Anhörung ein reguläres Bußgeldverfahren.
Damit fallen zusätzliche Kosten an: 25,00 € Gebühren für die Verfahrenseröffnung sowie 3,50 € Auslagen. Bleibt das Verfahren bestehen und wird nicht eingestellt, müssen Sie diese Beträge zusätzlich zum ursprünglichen Verwarnungsgeld zahlen.
Begleichen Sie hingegen die Verwarnung fristgerecht, entstehen Ihnen keine rechtlichen Nachteile. Der Verstoß wird nicht aktenkundig, es erfolgt kein Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) und es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Für die kostenlose Ersteinschätzung genügt in der Regel das ausgefüllte Online-Formular, der Bußgeldbescheid oder der Anhörungsbogen, den Sie von der Behörde erhalten haben. Je nach Fall kann es hilfreich sein, zusätzlich Angaben zum Fahrzeughalter, zum Messort oder zum verwendeten Messgerät zu machen. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich und DSGVO-konform behandelt.
Ja, in vielen Fällen ist ein Einspruch sinnvoll. Zahlreiche Bußgeldbescheide enthalten formale oder inhaltliche Fehler – beispielsweise unzulässige Messverfahren, unklare Begründungen oder falsche Fristen. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich ein genauer Blick oft lohnt. Selbst kleine Ungenauigkeiten können zur Einstellung des Verfahrens oder zur Reduzierung des Bußgelds führen.
Wir legen fristgerecht Einspruch ein, kommunizieren mit der zuständigen Behörde und vertreten Ihre Interessen rechtlich fundiert. Sie werden während des gesamten Verfahrens transparent über den Stand informiert und können sich entspannt zurücklehnen.
Ja, selbstverständlich. Sie können unseren Service auch dann nutzen, wenn Sie keine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen. Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist immer kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie sich nach unserer Einschätzung aktiv für eine Mandatierung entscheiden, entstehen Kosten für das Verfahren. Selbstverständlich informieren wir Sie vorher transparent über alle anfallenden Gebühren, damit Sie genau wissen, welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen.
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